Die Ständige Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen setzt sich aus Delegierten aller Vertragsparteien zusammen. Jede Vertragspartei verfügt unabhängig von der Anzahl ihrer Delegierten über eine Stimme.
Die Nationalen Delegationen bestehen aus Mitgliedern des Beschussamtes/der Beschussämter und aus Industrievertretern. Der Delegationsleiter ist entweder ein leitender Beamter („große“ Länder) oder der Leiter des Beschussamtes („kleine“ Länder).