Das Ständige Büro ist das maßgebliche Organ der C.I.P.
Seine Zuständigkeit umfasst:
- über die Anwendung der C.I.P.-Vorschriften und der Regeln zur Sicherheitsprüfung zu wachen,
- die in den Mitgliedstaaten herausgegebenen Regelungen zu dokumentieren,
- die Abdrücke der amtlich anerkannten Prüfzeichen zu verwahren,
- die Sitzungen der Ständigen Internationalen Kommission vorzubereiten und zu verwalten,
- für die dauerhafte Verhältnismäßigkeit und eine wirksame Umsetzung der Qualitätspolitik Sorge zu tragen,
- Verbesserung der technischen Kohärenz zwischen der Beschussämter durch Unterstützung der WG 2-7 bei der Organisation von Ringversuchen (CIL)