Ständiges Büro

Das Ständige Büro ist das maßgebliche Organ der C.I.P.

Seine Zuständigkeit umfasst:

  • über die Anwendung der C.I.P.-Vorschriften und der Regeln zur Sicherheitsprüfung zu wachen,
  • die in den Mitgliedstaaten herausgegebenen Regelungen zu dokumentieren,
  • die Abdrücke der amtlich anerkannten Prüfzeichen zu verwahren,
  • die Sitzungen der Ständigen Internationalen Kommission vorzubereiten und zu verwalten,
  • für die dauerhafte Verhältnismäßigkeit und eine wirksame Umsetzung der Qualitätspolitik Sorge zu tragen,
  • Verbesserung der technischen Kohärenz zwischen der Beschussämter durch Unterstützung der WG 2-7 bei der Organisation von Ringversuchen (CIL)