Der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) gehören vierzehn Staaten an.
Die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung von Beschusszeichen und zur Umsetzung der C.I.P.-Beschlüsse per Gesetzgebung (Erlass, Verordnung, Gesetz etc.). Verwahrer des Übereinkommens ist die belgische Regierung.