Aufgaben der Unterkommissionen
Die Unterkommissionen sind die Gremien, in denen die Beschlüsse der Vollversammlung vorbereitet werden. Die Vollversammlung entscheidet über Zusammensetzung, Zielsetzung und Aufgaben der Unterkommissionen.
Die Unterkommission kann Arbeitsgruppen zur Untersuchung genau definierter Probleme bilden. Sie benennt Aufgabe und Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgruppe.
Zielsetzung der Zweiten Unterkommission/Komitee Regelsetzung
- Definition und Formulierung der einheitlichen Bedingungen und Vorschriften für den Beschuss von Schusswaffen, Apparaten und der dazugehörigen Munition mit dem Ziel, die Vorschriften der C.I.P. (Beschlüsse, Empfehlungen, Informationen) vorzubereiten
- Durchführung fortlaufender Arbeiten, insbesondere bestimmter Untersuchungen oder Versuche zur Vorbereitung von Vorschriften
- Bemühungen zur Verbesserung der technischen C.I.P.-Regelungen
- wirksame Umsetzung der C.I.P.-Regeln
- Behandlung konkreter Probleme, mit deren Untersuchung die Vollversammlung die Unterkommission betraut hat.