Die Arbeitsgruppen werden von einer oder mehreren Unterkommissionen eingerichtet, um eine ganz bestimmte Arbeit auszuführen.
Ihre Zuständigkeiten umfassen:
- die Untersuchung eines genau definierten Problems, damit ein Entwurf für eine C.I.P.-Beschlussvorlage ausgearbeitet werden kann
- die Einbringung des Fachwissens und der Erfahrung ihrer Mitglieder, um den aktuellen Stand der Technik anzuwenden
- innerhalb ihrer Zielsetzung die durch den Fortschritt bei der Messtechnik und bei der Herstellung von Waffen, Apparaten und Munition erforderlichen Verbesserung der Prüfverfahren und der Versuchsmethoden, gegebenenfalls die Ausarbeitung und Durchführung von Ringversuchen